Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

»Pedder – Freies Spezialrad Bremen«, ein Projekt des ADFC Bremen

»Pedder – Freies Spezialrad Bremen« ist ein kostenloses Angebot von ADFC Bremen, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines elektrischen Spezialfahrrads (im Weiteren »Fahrrad«) ADFC Bremen (im Weiteren als »Anbieterin« bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen (im Weiteren als »Nutzerin« bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs in einer abgeschlossenen Räumlichkeit zu lagern. Es ist nicht gestattet, das Fahrrad über Nacht im öffentlichen Außenbereich abzuschließen. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon, sowie Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte.

Zusammenfassung der Nutzungsregeln

  1. Nur der/die Mieter*in ist berechtigt das Leihrad zu führen.
  2. Mit der Übergabe des Leihrades, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den/die Mieter*in über. Der Mietgegenstand ist in einem einwandfreien Zustand zu halten.
  3. Wenn das Leihrad über mehrere Tage geliehen wird, ist es bei Nichtgebrauch in einem abgeschlossenen Raum zu lagern. Es ist nicht erlaubt, das Leihrad über Nacht im Außenbereich aufzubewahren.
  4. Das Leihrad ist nicht versichert. Der/die Mieter*in haftet für alle Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Leihrades, sowie des Zubehörs. Er/sie ist verpflichtet, den Wert des gemieteten Rades einschließlich des Zubehörs zu ersetzen.
  5. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
  6. Der ADFC ist nicht zu einem Vor-Ort-Schadenservice verpflichtet.