Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
»Pedder – Freies Spezialrad Bremen«, ein Projekt des ADFC Bremen
»Pedder – Freies Spezialrad Bremen« ist ein kostenfreies Angebot von ADFC Bremen, das keine
kommerziellen Zwecke verfolgt.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines elektrischen Spezialfahrrads (im Weiteren
»Fahrrad«) ADFC Bremen (im Weiteren als »Anbieterin« bezeichnet) an registrierte Nutzer:innen (im
Weiteren als »Nutzerin« bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme
der Leihe des Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier
genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung
geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden
lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Benutzungsregeln
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch,
wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen
Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor
Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die
Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit
beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht
genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch
die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu
gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden
Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs in einer abgeschlossenen Räumlichkeit zu lagern. Es ist
nicht gestattet, das Fahrrad über Nacht im öffentlichen Außenbereich abzuschließen. Es ist der
Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Verunreinigungen müssen vor der
Rückgabe durch die Nutzerin beseitigt werden.
Kommt es während der Nutzung zu einem Schaden am Fahrrad oder zum Verlust von Teilen des
Fahrrads, so ist die Nutzerin zur Erstattung der entstehenden Beschaffungs- und Reparaturkosten
verpflichtet.
Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin
beruhen.
Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf
nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und
Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon, sowie Diebstahl und Beschädigungen durch
Dritte.
Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von
Haftpflichtschäden verantwortlich.
Zusammenfassung der Nutzungsregeln
1. Nur der/die Mieter*in ist berechtigt das Leihrad zu führen.
2. Mit der Übergabe des Leihrades, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und
Betriebsgefahr auf den/die Mieter:in über. Der Mietgegenstand ist in einem einwandfreien
Zustand zu halten.
3. Wenn das Leihrad über mehrere Tage geliehen wird, ist es bei Nichtgebrauch in einem
abgeschlossenen Raum zu lagern. Es ist nicht erlaubt, das Leihrad über Nacht im
Außenbereich aufzubewahren.
4. Der/die Mieter:in haftet für alle Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Leihrades,
sowie des Zubehörs.
5. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit
geprüft.
6. Der ADFC ist nicht zu einem Vor-Ort-Schadenservice verpflichtet.